© Photo by NORTHFOLK on Unsplash

Die Bundesregierung hat in Bezug auf die Maklerkosten ein neues Gesetz erlassen

Die Maklergebühren sollen zukünfig zu gleichen Teilen von dem Makler und Käufer getragen werden. Das entschied die Bundesregierung am 14.05.2020 entschieden. Das Ziel ist es, die  Nebenkosten für den Käufer zu senken.

Die Maklergebühren sind bis jetzt allein vom Verkäufer der Immobilie getragen worden

Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er künftig mindestens die Hälfte der Maklergebühr tragen.

Künftig gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklergebühren. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“.

Die Verteilung der Maklergebühren wird neu geregelt

Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten. (in der Regel soll die Aufteilung 50/50 betragen)

Das Gesetz stellt aus Sicht des Bauherren-Schutzbundes (BSB) keine nachhaltige Entlastung für Käufer dar. So befürchtet der BSB unter anderem, dass Verkäufer ihre Kosten auf den Kaufpreis aufschlagen könnten, schreibt die Wirtschaftswoche

Zinzkurve HS Finanzvermittlung

Neuregelung zur Verteilung der Maklergebühren gilt nur für Verbraucher

Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.

Ob der Makler Unternehmer ist oder nicht, ist hingegen unerheblich. Auch „Gelegenheitsmakler“, die nur in geringem Umfang tätig sind, unterliegen den neuen Vorschriften.

Ab wann gelten neue Regeln zur Maklergebühren?

Nach dem Beschluss des Bundestages muss sich noch der Bundesrat (voraussichtlich am 5.6.2020) mit dem Gesetz befassen. Wenn der Bundesrat keine Einwendungen erhebt, kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt dann sechs Monate nach der Verkündung in Kraft (voraussichtlich Mitte/Ende Dezember 2020 oder Januar 2021) und gilt für Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden. Der Übergangszeitraum soll Maklern Gelegenheit geben, ihre Geschäftspraktiken an die neue Rechtslage anzupassen.

Haben Sie noch Fragen zu den neuen Maklergebühren? Rufen Sie uns gern an.

Das Team von HS Finanzvermittlung

Unser Spezialgebiet ist die Baufinanzierung, Immobilienfinanzierung und Anschlussfinanzierung. Zusammen haben wir darin mehr als 60 Jahre Erfahrung. Wir arbeiten unabhängig, d.h. wir sind an keine Bank gebunden. Unsere Kunden beraten wir frei von Provisionszielen und ohne Umsatzdruck. Koppelprodukte werden bei uns nicht angeboten.

Für HS-Finanz gilt: Zusammen mit Ihnen finden wir die optimale Bank zur Erfüllung Ihrer Wünsche. Sie bekommen als Kunde nicht nur ein, sondern mehrere Angebote. Die freie Wahl haben Sie! 

Weitere Neuigkeiten rund um Baufinanzierung, Immobilienfinanzierung und Anschlussfinanzierung

Immobilienfinanzierung als selbstständige Person

Immobilienfinanzierung als selbstständige Person

Viele Banken haben sich auf die Vergabe von Immobilienkrediten an Privatpersonen spezialisiert. Selbstständige Personen können es jedoch sehr schwer haben, einen Kredit zu erhalten. Denn das Einkommen ist in der Regel nicht konstant und lässt sich darum nur schwer...

Was bestimmt den Zinssatz einer Baufinanzierung?

Was bestimmt den Zinssatz einer Baufinanzierung?

Viele Banken werben mit vermeintlich niedrigen Zinssätzen um Bauherren und Bauherrinnen. Dabei geben sie in den Anzeigen lediglich den minimalen Zinssatzan. Die tatsächlichen Konditionen weichen in den meisten Fällen stark von diesem ab. Dafür ist gleich eine ganze...

Die häufigsten Fehler beim Hausbau

Die häufigsten Fehler beim Hausbau

Der Hausbau – für viele Deutsche ist es eines der größten Projekte ihres Lebens. Damit Sie am Ende dieses Weges in Ihr neues Traumhaus ziehen können, sollten Sie in jedem Falle die häufigsten Fehler vermeiden, die viele Eigenheimbauer und -bauerinnen machen. Welche...

KfW-Förderungen werden gestrichen

KfW-Förderungen werden gestrichen

KfW-Förderungen werden gestrichen Das Wirtschaftsministerium hielt für alle Bauherren eine schlechte Nachricht bereit – das sehr beliebte Programm für energieeffizientes Bauen der KfW wurde vorübergehend ausgesetzt. Der zinsgünstige Kredit oder der Zuschuss, der nicht...

Neue Förderung zum Energiesparen

Neue Förderung zum Energiesparen

Die Bundesrepublik hat große Ziele im Bereich Energiesparen. Das bezieht sich auch auf die Immobilien – diese sollen wenn möglich klimaneutral werden. Um hier weitere Anreize zu schaffen, gibt es ab 1.7.21 Änderungen in der Förderung.

Möchten Sie Informiert bleiben – rund um Immobilienfinanzierung, Baufinanzierung und Anschlussfinanzierung?

Sehr gern Informieren wir Sie über die neuesten Trends und Wissenswertes rund um Finanzierungs- und Immobilienthemen. Unser E-Mail Newsletter erscheint maximal 2* im Monat und ist jederzeit mit einem Klick abbestellbar.

Anschlussfinanzierung

Sie benötigen eine Anschlussfinanzierung, wenn die Zinsbindung für ihr altes Darlehn im kommenden Jahr ausläuft und Sie einen neuen Kredit für die Restschuld abschließen müssen. Auch hier können Sie wieder die Konditionen vergleichen. Es ist zwar immer einfacher zur jetzigen Bank zu gehen, da Sie sich das Zusammensuchen der Unterlagen sparen, aber Geld sparen Sie dabei mitunter nicht. 

Immobilienfinanzierung

Sie benötigen eine Anschlussfinanzierung, wenn die Zinsbindung für ihr altes Darlehn im kommenden Jahr ausläuft und Sie einen neuen Kredit für die Restschuld abschließen müssen. Auch hier können Sie wieder die Konditionen vergleichen. Es ist zwar immer einfacher zur jetzigen Bank zu gehen, da Sie sich das Zusammensuchen der Unterlagen sparen, aber Geld sparen Sie dabei mitunter nicht. 

Baufinanzierung

Mit einer Baufinanzierung Ihre Träume erfüllen: Mit einer Baufinanzierung liegen Sie richtig, wenn Sie mit der Anschaffung von Eigentum genauestens Ihre Träume erfüllen wollen – wo welches Zimmer liegt und wie groß es ist ….. dann sind Sie am besten bei einem neu gebauten Haus aufgehoben oder bei einer Wohnung, die gerade erst noch geplant und gebaut wird. Hier können Sie sich ausleben und noch viele Details selber bestimmen.