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NEUE Förderung zum Energiesparen
Die Bundesrepublik hat große Ziele im Bereich Energiesparen. Das bezieht sich auch auf die Immobilien – diese sollen, wenn möglich, klimaneutral werden.
Um hier weitere Anreize zu schaffen, gibt es ab 1.7.21 Änderungen in der Förderung.
Viele der bisherigen KfW-Förderungen für energetische Gebäude werden nun von einer neuen Förderrichtlinie ersetzt: die BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Durch teils höhere Fördersummen und höhere Tilgungszuschüsse soll die Nutzung der Programme gestärkt werden.
Was heißt das im Detail für Sie als Hausbauer oder Hausbesitzer?
Kauf, Bau oder Sanierung eines Effizienzhauses / BEG 261 und BEG 261
In kurzen Fakten:
Wofür?
Kauf, Bau, Sanierung Effizienzhaus
Wie viel?
Bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit
Wie viel bei Sanierung?
Bis zu 60.000 EUR je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
Zuschuss?
Je nach neu erreichter Effizienzklasse zwischen 15 % bis 50 % als Tilgungszuschuss
Wofür noch?
Z.B. Baubegleitung, Fachplanung
Die Details:
Hierfür ist der BEG 261 angedacht (in Anlehnung an den bisherigen KfW 151 und 152).
Die Förderungen nach dem BEG erhalten Sie erst für Vorhaben, die nach dem 1.7.21 erfolgen und für welche vorher der Antrag auf Förderung gestellt wurde.
Wichtig: erst Antrag stellen – dann Vorhabenbeginn nach Zusage!
Den Antrag auf die BEG stellen Sie wie bisher über Ihre finanzierende Bank.
Diese Fördermittel werden als eigener Kreditbaustein in die normale Finanzierung mit eingebunden. Wenn Sie Ihre Kosten nur mit den Fördermitteln bestreiten, so erfolgt auch dies über die Finanzierende Bank.
Welche Kosten für Ihre Heizungsanlage sind förderfähig?
Neben Ihren Anschaffungskosten sind auch folgende Ausgaben förderfähig:
Was wird genau gefördert?
- Beim Bau eines Energieeffizienzhauses: die Bau- und Baunebenkosten (nicht die Grundstückskosten).
- Beim Kauf eines neuen Energieeffizienzhauses: Kaufpreis (nicht die Grundstückskosten).
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus: alle energetischen Maßnahmen, die zur Energieeffizienz-Stufe führen. Dies schließt auch Baunebenkosten (z.B. Architekt, Ingenieur,…) und Wiederherstellungskosten ein.
- Kauf einer frisch sanierten Immobilie: hier können die Kosten für energetische Maßnahmen gefördert werden, welche speziell dazu im Kaufvertrag mit Kosten gesondert ausgewiesen sind.
- Einzelmaßnahme, energetische, bei Bestandsimmobilien (BEG 262): dies trifft zu, wenn Sie energetisch sanieren, damit aber keine Energieeffizienzstufe erreichen. Es werden auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten gefördert. Die Einzelmaßnahmen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen.
In die Förderfähigkeit fallen Sie, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige beim Antragszeitpunkt mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Beispiele für energetische Einzelmaßnahmen:
- Dämmen von Wände, Dach, Keller- , Geschossdecken
- Einbau oder Erneuern von Fenstern und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz einbauen oder erneuern (z.B: Markisen, Außenrollos)
- Heizungsanlage erneuern und optimieren
Lüftungsanlage einbauen
Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Hier liegen die Förderungen entweder wie bei Kauf oder Sanierung. Dazu gibt es eine gute Übersicht hier.
Zusätzliche Förderungen bei:
- Notwendige Fachplanung und Begleitung durch Energieeffizienzexpert/in
- Akustische Fachplanung durch Expert/in
- Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus
Alternativ können Sie auch nur den Zuschuss wählen, wenn Sie die nötigen Eigenmittel haben und keinen Kredit benötigen.
Dazu gibt es die Zuschüsse 461 „Wohngebäude Zuschuss“ : bei Komplettsanierung bis zu je 75.000 EUR je Wohneinheit oder bei Bau/Kauf eines Effizienzhauses bis zu 37.500 EUR je Wohneinheit.
Bei Einzelmaßnahmen in der Sanierung nutzen Sie den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was wird nicht gefördert?
- Ferienhäuser/ Wohnungen,
- Umschuldung bestehender Kredite,
- Nachfinanzierung begonnener/abgeschlossener Maßnahmen.
Die Konditionen
Die Zinssätze werden erst noch veröffentlicht.
Sie können grundsätzlich zwischen einem normalen Ratendarlehen (Annuität) wählen oder einem endfälligen Darlehen (Sie zahlen nur die Zinsen über die Laufzeit und am Ende der Kreditlaufzeit den Gesamtbetrag zurück z.B. aus frei gewordenen Geldern einer Geldanlage).
Bei der Annuität sind die ersten 1 bis 5 Jahre wahlweise ohne Tilgung (je nach Kreditart) – in der Zeit zahlen Sie nur Zinsen.
Höhe Tilgungszuschuss
Der Zuschuss hängt ab, wieviel förderfähige Kosten Sie ausweisen und welche Energieeffizienz-Stufe Sie erreichen. Je besser die Stufe ist, desto mehr Zuschuss erhalten Sie.
Zuschuss bei Bau/ Kauf
Den vollen Zuschuss erhalten Sie bei Stufe 40 Plus in Höhe von bis zu 37.500 EUR.
Weitere förderfähige Stufen sind:
- Effizienzhaus 40,
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse,
- Effizienzhaus 55,
- Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse.
Der förderfähige Kreditbetrag steigt von 120.000 EUR auf 150.000 EUR, wenn Sie Effizienzhaus 40 Plus oder zusätzliche Kriterien erreichen.
Der Zuschuss wird direkt von Ihrem Darlehen abgezogen und verringert somit die zurückzuzahlende Summe und verkürzt die Kreditlaufzeit (somit bleiben die Raten gleich).
Zuschuss bei Sanierung zum Effizienzhaus
Den vollen Zuschuss von bis zu 54.000 EUR erhalten Sie bei der Stufe Effizienzhaus 40.
Darunter erhalten Sie in prozentualen Abstufungen die Zuschüsse – ja nach erreichter Energiestufe.
Die Baubegleitung bei dieser Sanierung wird zudem auch gefördert – die Höhe hängt davon ab, ob Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus sanieren (bis zu 5.000 EUR Zuschuss), eine Wohnung (bis zu 2.000 EUR Zuschuss) oder ein Mehrfamilienhaus (bis zu 20.000 EUR Zuschuss).
Zuschuss bei energetischen Einzelmaßnahmen bei bestehenden Immobilien
Der maximale Kreditbetrag sind hier 60.000 EUR je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss hierbei variiert je nach Maßnahme zwischen 20 – 50 %.
Einige Beispiele:
- Diverse Dämmungen (Wände, Decken,…) – 20 % Tilgungszuschuss
- Lüftungsanlagen einbauen– 20 % Tilgungszuschuss
- Fenster / Außentüren einbauen oder erneuern – 20 % Tilgungszuschuss
- Solarthermie-Anlage – 30 % Tilgungszuschuss
- Wärmepumpe, innovative Heizungstechnik – bis zu 45 % Tilgungszuschuss
Ablauf der Beantragung
- Energieeffizienz-Beauftragten engagieren
- Antrag bei finanzierender Bank stellen – diese stellt Antrag bei KfW
- Kreditvertrag schließen
- Start
- Bestätigung vom Energieeffizienz-Beauftragten
- Nach Beendigung Vorhaben einreichen
- Zuschuss erhalten
KfW Wohneigentumsprogramm 124
Dieses Programm bleibt wie gewohnt bestehen.
Sie erhalten für den Erwerb oder den Bau von einer eigengenutzten Immobilie ein zinsvergünstigtes Darlehen bis zu 100.000 EUR. Die Zinsen werden für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben.
Ferienhäuser, Umschuldungen, gewerbliche oder vermietete Flächen oder begonnen Vorhaben können nicht eingebunden werden.
Auch hier ist der Ablauf wichtig: Erst Antrag – dann das Vorhaben nach Genehmigung starten!
Alle genauen Daten und Fakten können Sie direkt bei www.KfW.de und www.bafa.de und www.nachhaltigesbauen.de nachlesen.
Vereinbaren Sie gern einen kostenlosen Beratungstermin:
E-Mail: kontakt@hs-finanz.de
Telefon: 0351 – 4829170
Unser Ziel ist es, Sie zufrieden und nachhaltig in Ihre eigene Immobilie zu begleiten.
Viele Grüße sendet Ihnen
Das HS-Finanz-Team
Das Team von HS Finanzvermittlung
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