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Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen – Erneuerbare Energien im Trend
Wer mit Erneuerbaren Energien heizt, wird vom Staat belohnt.
Sowohl im Neubau als auch für den Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe gibt es attraktive Zuschüsse.
Sie können seit dem 01. Januar 2021 die Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Beim Neubau erfolgt die Förderung über KfW-Programme.
Bei einer Sanierung haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
Aufrüstung/Sanierung bestehendes Haus
1.) Sie haben schon ein energieeffizientes Haus?
Wird Ihr Gebäude auf einen speziellen Effizienzhausstandard saniert, dann kann die Förderung über das KfW-Programm 151 erfolgen.
Ab dem 1. Juli 2021 werden die KfW-Programme durch die BEG Effizienzhausförderung abgelöst. Die Einzelheiten zu diesem neuen Programm befinden sich noch in der Diskussion. Deshalb werden diese hier noch nicht ausführlich beschrieben.
2.) Sie möchten nur eine Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) durchführen?
Falls Sie nur einzelne Maßnahmen, z.B. Heizungstausch, durchgeführen, können Sie sich diese Kosten als Einzelmaßnahmen von der BAFA fördern lassen. Auch eine Kombination aus beiden Programmen ist möglich.
Förderungen bei Neubau
Für den Neubau von Häusern gilt:
Ab einem gewissen Energieffizienzstandard erhalten Sie Tilgungszuschüsse vom Staat für Ihr Darlehen. Desto energieffizienter Sie bauen, umso höher der Tilgungszuschuss. Damit reduziert sich Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Auch hier werden die KfW Förderprogramme 151, 152, 153, 430 und 431 am 01.07.2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude abgelöst.

Rüsten Sie Ihr Traumhaus mit einer Traumheizung aus – die Fördermöglichkeiten sind vielfältig.
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Welche Kosten für Ihre Heizungsanlage sind förderfähig?
Neben Ihren Anschaffungskosten sind auch folgende Ausgaben förderfähig:
✔ die Installation und Inbetriebnahme,
✔ die notwendigen Umfeldmaßnahmen, z.B. der Ausbau und die Entsorgung des alten Öltanks,
✔ die Optimierung des Wärmeverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers.
Möchten Sie eine Lüftungsanlage fördern lassen?
Wenn Sie Ihre Wärmepumpen-Anlage mit Lüftungsgeräten inklusive Wärmerückgewinnung kombinieren, dann werden diese ebenfalls gefördert. Diese Komponenten sollen regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden inklusive erforderlicher Lüftungsleitungen und Lüftungszubehör.
Die Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen kurz vorgestellt
Es gibt viele unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen. Je nach Ausgangssitation und Bedarf, stellen wir Ihnen hier die wichtigsten vor.
BAFA Förderung für Heizungsanlagen zur Förderung von Einzelmaßnahmen – bis zu 50%
Sie müssen den Antrag online stellen. Dafür zuständig ist die BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).
Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Eingangsdatum des Antrages bei der BAFA. Wenn Sie eine Vollsanierung planen, dann können Sie die Wärmepumpe als Einzelmaßnahme und die Maßnahmen an der Gebäudehülle über die Effizienzhausförderung der KfW fördern lassen. Allerdings sind Doppelförderungen dabei auszuschließen.
Planen Sie bspw. den Austausch einer veralteten Ölheizung durch eine Wärmepumpe, dann kann die Förderung bis zu 50 % betragen.
KfW-Programm 151/152 zum „Energieeffizientes sanieren“ mit bis zu 40%
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Hierfür muss der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Gebäude vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein.
Eine Voraussetzung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. Dieser bestätigt Ihnen die Förderfähigkeit aller energetischen Maßnahmen, wenn diese zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
Gefördert werden auch Einzelmaßnahmen, allerdings kein Heizungstausch. Über das Programm erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 Euro mit Tilgungszuschuss. Je nach Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 % des Kreditbetrages möglich.
Eine Kombination mit den BEG-Einzelmaßnahmen ist möglich, wenn die Kosten für die geförderte Heizung nicht in diesem KfW-Programm angesetzt werden.
KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ mit bis zu 25%
Gefördert wird Ihr Neubau oder Ihr Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus oder einer entsprechenden Eigentumswohnung.
Der Kredit unterstützt Sie auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu einem Wohngebäude. Gefördert werden die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten). Ebenfalls können Sie den Antrag auf Förderung für die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung bzw. den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) stellen.
Über das Programm erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss.
Je nach Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des Kreditbetrages möglich.
Weitere KfW-Programme für die Förderung Ihrer Heizungsanlage
KfW-Programm 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“; das KfW-Programm 271 „Erneuerbare Energien – Premium“; KfW-Programm 276-278 „Energie-effizient Bauen und Sanieren“; KfW-Programm 430 „Energie-effizient Sanieren – Investitionszuschuss“ und das KfW-Programm 431 „Energie-effizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“
Wir bedanken uns bei Frau Jessica Gesche, Geschäftsführerin der Firma SAXOWERQ aus Weinböhla, Spezialisten im Bereich Planung und Bau von Eigenheimen, für die Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten im Bereich Energieeffizienz.
Sie sind interessiert, mehr zu erfahren – egal, ob zu Neubau oder Altbausanierung? Gern stellen wir den Kontakt zu Frau Gesche her!
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