© Photo USA Reiseblogger on pixabay

Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen – Erneuerbare Energien im Trend

Wer mit Erneuerbaren Energien heizt, wird vom Staat belohnt.

So­wohl im Neubau als auch für den Austausch Ihrer alten Heizung ge­gen eine Wärmepumpe gibt es at­traktive Zuschüsse.

Sie können seit dem 01. Januar 2021 die Einzelmaßnahmen in der Bun­desförderung für effiziente Gebäu­de (BEG) nutzen. Beim Neubau erfolgt die Förderung über KfW-Programme.

Bei einer Sanierung haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

Aufrüstung/Sanierung bestehendes Haus

1.) Sie haben schon ein energieeffizientes Haus?

Wird Ihr Gebäude auf einen speziellen Effi­zienzhausstandard saniert, dann kann die Förderung über das KfW-Programm 151 erfolgen.

Ab dem 1. Juli 2021 werden die KfW-Programme durch die BEG Effizienz­hausförderung abgelöst. Die Einzel­heiten zu diesem neuen Programm befinden sich noch in der Diskus­sion. Deshalb werden diese hier noch nicht ausführlich beschrieben.

2.) Sie möchten nur eine Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) durchführen?

Falls Sie nur einzelne Maßnahmen, z.B. Heizungstausch, durchgeführen, können Sie sich diese Kosten als Einzelmaßnahmen von der BAFA fördern lassen. Auch eine Kombi­nation aus beiden Programmen ist möglich.

 

Förderungen bei Neubau

Für den Neubau von Häusern gilt:

Ab einem gewissen Energieffizienzstandard erhalten Sie Tilgungszuschüsse vom Staat für Ihr Darlehen. Desto energieffizienter Sie bauen, umso höher der Tilgungszuschuss. Damit reduziert sich Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesam­ten Betrag zurückzahlen. Auch hier werden die KfW Förderprogramme 151, 152, 153, 430 und 431 am 01.07.2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude abgelöst.

 

Neubau Haus mit Garage

Rüsten Sie Ihr Traumhaus mit einer Traumheizung aus – die Fördermöglichkeiten sind vielfältig.

Bildnachweis: © KB3 – stock.adobe.com 

Welche Kosten für Ihre Heizungsanlage sind förderfähig?

Neben Ihren Anschaffungskosten sind auch folgende Ausgaben förderfähig:

 ✔ die Installation und Inbetriebnahme,

✔ die notwendigen Umfeldmaßnahmen, z.B. der Ausbau und die Entsorgung des alten Öltanks,

✔ die Optimierung des Wärmeverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers.

Möchten Sie eine Lüftungsanlage fördern lassen?

Wenn Sie Ihre Wärmepumpen-Anlage mit Lüftungsgeräten inklusive Wärmerückgewinnung kombinieren, dann werden diese ebenfalls gefördert.  Diese Komponenten sollen regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden inklusive erforderlicher Lüftungsleitungen und Lüftungszubehör.

Die Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen kurz vorgestellt

Es gibt viele unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen. Je nach Ausgangssitation und Bedarf, stellen wir Ihnen hier die wichtigsten vor.

BAFA Förderung für Heizungsanlagen zur Förderung von Einzelmaßnahmen – bis zu 50%

Sie müssen den Antrag online stellen. Dafür zustän­dig ist die BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Eingangsdatum des Antrages bei der BAFA. Wenn Sie eine Vollsanierung planen, dann können Sie die Wärmepumpe als Ein­zelmaßnahme und die Maßnahmen an der Gebäudehülle über die Effi­zienzhausförderung der KfW fördern lassen. Allerdings sind Doppelförderungen dabei auszuschließen.

Planen Sie bspw. den Austausch einer veralteten Ölheizung durch eine Wärmepumpe, dann kann die Förderung bis zu 50 % betragen.

 

KfW-Programm 151/152  zum „Energieeffizientes sanieren“ mit bis zu 40%

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Hierfür muss der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Gebäude vor dem 01.02.2002 ge­stellt worden sein.

Eine Voraussetzung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. Dieser bestätigt Ihnen die Förderfähigkeit aller energetischen Maßnahmen, wenn diese zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Gefördert werden auch Einzelmaßnahmen, allerdings kein Heizungstausch. Über das Programm erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 Euro mit Tilgungszuschuss.  Je nach Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 % des Kreditbetrages möglich.

Eine Kombination mit den BEG-Einzel­maßnahmen ist möglich, wenn die Kosten für die geförderte Heizung nicht in diesem KfW-Programm an­gesetzt werden.

 

KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ mit bis zu 25%

Gefördert wird Ihr Neubau oder Ihr Ersterwerb eines KfW-Effizienz­hauses 55, 40 oder 40 Plus oder einer entsprechenden Eigentums­wohnung.

Der Kredit unterstützt Sie auch bei der Umwidmung unbeheiz­ter Nicht-Wohngebäude zu einem Wohngebäude. Gefördert werden die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten). Ebenfalls können Sie den Antrag auf Förderung für die Kosten der Beratung, Pla­nung und Baubegleitung bzw. den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) stellen.

Über das Programm erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohn­einheit mit Tilgungszuschuss.

Je nach Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des Kreditbetrages möglich.

 

Weitere KfW-Programme für die Förderung Ihrer Heizungsanlage

KfW-Programm 167 „Energieeffizi­ent Sanieren – Ergänzungskredit“; das KfW-Programm 271 „Erneuerbare Energien – Premium“; KfW-Programm 276-278 „Energie-effizient Bauen und Sanieren“; KfW-Programm 430 „Energie-effizient Sanieren – Investitionszuschuss“ und das KfW-Programm 431 „Energie-effizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“

 

Wir bedanken uns bei Frau Jessica Gesche, Geschäftsführerin der Firma SAXOWERQ aus Weinböhla, Spezialisten im Bereich Planung und Bau von Eigenheimen, für die Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten im Bereich Energieeffizienz.

Sie sind interessiert, mehr zu erfahren – egal, ob zu Neubau oder Altbausanierung? Gern stellen wir den Kontakt zu Frau Gesche her!

 

Das Team von HS Finanzvermittlung

Dies garantiert Ihnen unsere Arbeit als freie Vermittler, d.h. wir sind an keine Bank gebunden. Wir beraten unsere Kunden frei von Provisionszielen und ohne Umsatzdruck. Koppelprodukte werden bei uns nicht angeboten. Zusammen mit Ihnen finden wir die optimale Bank zur Erfüllung Ihrer Wünsche. Sie bekommen als Kunde nicht nur ein, sondern mehrere Angebote. Die freie Wahl haben Sie! 

Immobilienfinanzierung als selbstständige Person

Immobilienfinanzierung als selbstständige Person

Viele Banken haben sich auf die Vergabe von Immobilienkrediten an Privatpersonen spezialisiert. Selbstständige Personen können es jedoch sehr schwer haben, einen Kredit zu erhalten. Denn das Einkommen ist in der Regel nicht konstant und lässt sich darum nur schwer...

Möchten Sie Informiert bleiben – rund um Immobilienfinanzierung, Baufinanzierung und Anschlussfinanzierung?

Sehr gern Informieren wir Sie über die neuesten Trends und Wissenswertes rund um Finanzierungs- und Immobilienthemen. Unser E-Mail Newsletter erscheint maximal 2* im Monat und ist jederzeit mit einem Klick abbestellbar.